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Headerbild: Drei Frauen in entspannter Gesprächsrunde

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KINDHEIT, JUGEND, FAMILIE UND ERZIEHUNG

Unter den sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) versteht man bestimmte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählen zum Beispiel Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder auch Vollzeitpflege. Sie richten sich an hilfebedürftige Familien mit Kindern und sind in den §§ 27–40 SBG VIII („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) geregelt. ‌Das Ziel von Erziehungshilfen ist es, die Lebenssituation von Minderjährigen in deren Familien zu verbessern. Damit soll natürlich eine Besserung der gesamten Familiensituation herbeigeführt werden. An erster Stelle steht jedoch immer das Wohl der Minderjährigen.