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Headerbild: Junger Mann im Gespräch mit seinem Betreuungshelfer

BETREUUNGSWEISUNGEN

Sind Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wird ihnen auf gerichtliche Anordnung anstelle einer Haftstrafe ein*e Betreuungshelfer*in zur Seite gestellt. Aufgabe von Betreuungshelfer*innen ist es jugendliche Straftäter bei der Bewältigung persönlicher, familiärer, schulischer oder beruflicher Schwierigkeiten zu unterstützen. So soll die Grundlage für eine neue, bessere Zukunftsperspektive geschaffen und eine Wiederholungstat möglichst verhindert werden.

Im Fokus steht der betreute Jugendliche, seine ganz individuelle Situation und sein Umfeld. Wir bauen eine vertrauensvolle Beziehung auf und helfen dann (fehlende) Kompetenzen zu entwickeln. Im Rahmen der Betreuungsweisung begleiten wir auch bei Gängen zu Behörden, Ämtern und Beratungsstellen, stellen Kontakte zu anderen Hilfsstellen her, unterstützen bei der Job- und Wohnungssuche und gestalten gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Sie haben Fragen zu diesem Angebot? Wir beraten Sie gerne.