gfiprocare.de Kindheit, Jugend, Familie und Erziehung Begleiteter Umgang
BEGLEITETER UMGANG
Eltern und Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander, der auch in schwierigen Situationen wenn möglich aufrecht erhalten werden sollte. Kann oder darf ein Elternteil nicht allein Zeit mit seinem Kind verbringen, stellen wir eine neutrale dritte Person, die die Treffen begleitet. Ihr oberstes Interesse ist das Wohl des Kindes.